Baustopp und Sperrung der Kirche

Unter dem Vorwand der Baufälligkeit wurde am 29. September 1966 die Baugenehmigung nicht verlängert. Ende Oktober untersagte die Staatliche Bauaufsicht sogar die Nutzung der Ruine ab 1. November. Mit dem Verbot wurde um die Heilig-Kreuz-Kirche ein zweiter Zaun errichtet, der nicht nur der Sicherung der Bevölkerung vor losen Bauteilen dienen, sondern auch die Durchsetzung der Sperrung der Kapelle gewährleisten sollte. Das Foto zeigt beide Zäune, den ersten Bauzaun unmittelbar vor der Kirche und den zweiten, der Ende 1966 in weiterem Abstand auf der Mitte der Fahrbahn errichtet wurde und nicht mit einer Tür versehen war. Damit wurden öffentlich Tatsachen geschaffen, die auf den Abriss des Gebäudes hindeuteten.

Baustopp und Sperrung der Kirche (um 1967)
Archiv der FWG | Foto Briesemann

um 1967