Vermerk der Preußischen Regierung das fiskalische Patronat der Garnisonkirche betreffend

In diesem Vermerk wurde festgestellt, dass das staatliche Patronat über die Garnisonkirche zunächst ein fiskalisches Patronat sei. Daher habe der Preußische Staat als Eigentümer des Kirchengebäudes die anfallenden Instandsetzungskosten zu tragen.  In allen übrigen Beziehungen gliederte sich die Kirche in die bestehende Kirchenverfassung ein.

Vermerk der Preußischen Regierung das fiskalische Patronat der Garnisonkirche betreffend (31.03.1925)
Brandenburgisches Landeshauptarchiv | 2A II Pdm 180

31.03.1925