Die Anfragen nichtkirchlicher Nutzung der Garnisonkirche nahmen in der 1930er Jahren weiter zu. Die Verantwortlichen der Zivilgemeinde reaktivierten diese Bedingungen für die Überlassung der Hof- und Garnisonkirche zu Potsdam, die wahrscheinlich noch aus dem 19. Jahrhundert stammen und ihre Gültigkeit nie verloren haben. Sie geben klare Handlungsanweisungen und regelten die ausschließlich gottesdienstliche Nutzung der Kirche. In der Praxis fand sie offensichtlich aber nicht konsequent Anwendung.
Bedingung für die Überlassung der Hof- und Garnisonkirche zu Potsdam (um 1934)
Domstiftsarchiv Brandenburg | Po-G 171/339
um 1934