Viele Entscheidungen das Kirchengebäude betreffend wurden mühsam ausgehandelt. Die Umbenennung des Kirchennamens verdeutlicht die komplexe Situation. Nach dem Ende der Monarchie wurde der Wortteil „Königl.“ aus dem offiziellen Kirchennamen „Königliche Hof- und Garnisonkirche“ meist stillschweigend weggelassen. Erst nach Aufforderung der Preußischen Regierung erklärte sich die Zivilgemeinde im Juni 1928 einverstanden, im Kirchensiegel den Namensteil „Königliche Hof- und“ zu streichen, wobei das Kirchensymbol - der zur Sonne auffliegende Adler - erhalten bleiben sollte. Der Gemeindekirchenrat stellte zugleich klar, dass die Änderung des Siegels erst nach Umbenennung des Kirchennamens vollzogen werden könne. Diese erfolgte durch die Regierung Ende Juni 1928. Erst im Frühjahr 1929 erteilte schließlich der Evangelische Oberkirchenrat die „kirchenaufsichtliche Genehmigung“, allerdings nicht ohne darauf hinzuweisen, dass „das Recht zur Bestimmung des Namens einer Kirche“ Bestandteil des Nutzungsrechts sei und er daher die letzte Entscheidungsinstanz sei. Die Kirchengemeinde hieß erst jetzt offiziell „Zivilgemeinde der Garnisonkirche“.
Collage: Veränderung der Siegel der Garnisonkirche (1918-1937)
Domstiftsarchiv Brandenburg
1918-1937