Das Gebäude des Regierungspräsidenten in Potsdam

Nach dem Ende der Monarchie blieb der Freistaat Preußen Eigentümer des Kirchengebäudes und der dazugehörigen Pfarrwohnhäuser. Ihn vertrat der im heutigen Rathaus residierende Regierungspräsident des Regierungsbezirks Potsdam. Dennoch konnte der Regierungspräsident nicht allein über das Gebäude entscheiden, denn die Zivilgemeinde war mit weitreichenden Nutzungsrechten ausgestattet.

Das Gebäude des Regierungspräsidenten in Potsdam (1934/35)
Bundesarchiv Bildarchiv | Bild 170-367

1934/35