Unmittelbar vor und auch nach Beginn des Zweiten Weltkriegs setzte sich das Ringen um die verschiedenen Nutzungsinteressen der Garnisonkirche fort. Die gezeigten Dokumente verdeutlichen die unterschiedlichen Interessen. Im Vorfeld der umstrittenen Anfrage der Hitlerjugend, im Januar 1939 eine erneute Fahnenweihe in der Garnisonkirche durchführen zu wollen, beantragte das Potsdamer Generalkommando, die Garnisonkirche „nur noch unter die Oberhoheit der Wehrmacht zu stellen“, um die Zuständigkeitsfragen endgültig zu klären. Dem stimmte Reichskirchenminister Hanns Kerrl jedoch nicht zu, sondern bestätigte die bisherige Aufteilung der Zuständigkeiten. Im Jahr 1944 stellte schließlich die Zivilgemeinde beim Feldbischof Dohrmann den Antrag um eine Entscheidung auf höchster Ebene, dass die Garnisonkirche „nur für rein kirchliche Feiern und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt soll.“ Vorausgegangen war wieder der Antrag der Hitlerjugend, im März 1944 eine erneute Feier in Kirche abhalten zu dürfen, welche die Zivilgemeinde ablehnte. Auch sie kritisierte die wiederholte politische Inanspruchnahme des Gebäudes und wünschte eine verbindliche Klärung, die allerdings nicht mehr erfolgte.
Das Ringen und die Kirchennutzung (1938/1944)
Domstiftsarchiv Brandenburg | Po-G 330/327 und Po-E-I 418/38
1938/1944