Schreiben des Evangelischen Oberkirchenrats an Gemeindekirchenrat der Zivilgemeinde

Der Verein Volksbühne für Potsdam und Umgebung e.V. fragte Anfang 1929 an, Richard Wagners Oper „Parsifal“ mit großem Ensemble von über 120 Musikern vor den Ostertagen in der Garnisonkirche aufführen zu dürfen. Der Gemeindekirchenrat lehnte mit der Begründung ab, der Inhalt dieser Oper sei „gänzlich ungeeignet“ für eine Kirche. Daraufhin wendete sich der Musikverein an den preußischen Regierungspräsident als Eigentümer, der die Gemeinde bat, die Anfrage erneut zu prüfen. Der Präsident äußerte ferner, dass er in Erwägung ziehe, als Eigentümer dieser Nutzung zuzustimmen. Wiederum lehnte der Gemeindekirchenrat ab, vor allem mit Verweis auf den „erotischen Inhalt“ im Zweiten Akt. Zugleich schaltete die Gemeinde den Oberkirchenrat ein, um eine Kraftprobe zwischen Eigentümer und Nutzer zu umgehen. Der Evangelische Oberkirchenrat ermahnte in dem hier gezeigten Schreiben, einen Grundsatzkonflikt zu vermeiden, indem die Regierung von ihrem Eigentumsrecht keinen Gebrauch mache. Eine Einigung konnte vor Ostern nicht mehr erzielt werden, so dass die Aufführung nicht in der Garnisonkirche stattfand.

Schreiben des Evangelischen Oberkirchenrats an Gemeindekirchenrat der Zivilgemeinde (25.02.1929)
EZA Berlin | 7/12698

25.02.1929