Nach einem jahrelangen Streit über die Verwendung der eingenommen Eintrittsgelder verständigten sich die Vertreter des preußischen Staates, der Zivilgemeinde und der Militärgemeinde auf die hier festgehaltene Einigung. Diese sah vor, dass nach Begleichung aller Ausgaben die Einnahmen ab 1935 zwischen Preußischem Staat, Zivilgemeinde und Militärgemeinde gedrittelt wurden.
Vermerk in Sachen Eintrittsgelder Garnisonkirche (14.02.1935)
Domstiftsarchiv Brandenburg | Po-G 5/336
14.02.1935